Urheberrechte Bilder & Texte
Alle Werke auf dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht von Robert Schilken. Jegliche Verwendung der Bilder bedarf in jedem Fall einer schriftlichen, vorherigen Genehmigung des Seitenbetreibers!
Für Fotos gilt:
Die Nutzung von Bildmaterial von Klartext-NE.de/ dotCOM News & Medien Agentur
ist grundsätzlich entgeltpflichtig.
Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz.
Die Anbringung eines Copyright-Vermerks auf dem Foto ist keinesfalls erforderlich, so dass dessen Fehlen keinesfalls bedeutet, dass dieses Bild urheberrechtlich nicht geschützt ist und somit von jedermann frei verwendet werden darf. Es besteht gerade keine Pflicht, das Urheberrecht am Werk einzutragen oder kenntlich zu machen. Ein Foto ist folglich in jedem Falle vom Urheberrechtsgesetz erfasst, auch wenn nicht ersichtlich ist, von wem es gefertigt wurde bzw. wem die Rechte an einer Aufnahme gehören.
Die Verwendung eines fremden Fotos ohne Zustimmung des Urheberberechtigten stellt eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar und verletzt zudem das dem Urheberrechtsinhaber zustehende Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG.
Es ist somit verboten Fotos ohne schriftliche Genehmigung zu vervielfältigen, bearbeiten, veröffentlichen bzw. zu Teilen (Soziale Medien) - auch nicht in Ausschnitten und gleich für welchen Zweck (eingeschlossen private Zwecke!). Dies schließt auch die Nutzung der Bilder auf anderen Internetseiten ein.
-
Jeder Verstoß wird strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzforderungen entsprechend geprüft und bei Bedarf ausnahmslos und ohne vorherige Verwarnung geltend gemacht.
-
Als grundsätzliche Schadenersatzhöhe wird der fünffache Satz (je Foto) der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zur Anwendung gebracht.
-
Weitergehende Forderungen bleiben davon unberücksichtigt.
zurück zur Startseite
|