Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen
(MFM Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing 2013)
AGB:
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Vertragsgrundlage sind im Allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.
Auflage:
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Die bei Honorarkalkulationen zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage.
Bildnachweis:
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Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach §13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Rechte Dritter:
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Bei der Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Rechte Dritter betreffen, müssen diese gesondert eingeholt werden.
Bildvorlagen:
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Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
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Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Honorare, Kosten:
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Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Weitere Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren.
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Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.
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Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben.
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Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.
Zuschläge/Nachlässe:
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Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorardes jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar.
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Sollten erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden.
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Werbliche Nutzung plus 100% Zuschlag, soweit nicht anders angegeben.
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Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben. Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
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Fotomodell-Aufnahmen: plus 30% Zuschlag, ab 6 Fotomodelle plus 100% Zuschlag.
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Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.
Erweiterte Nutzungsrechte/zusätzliche Nutzungsrechte:
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Nutzungsdauerverlängerungen sind erweiterte Nutzungsrechte.
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Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Internet, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: minus 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar.
Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für die Verbreitung in zusätzlichen Ländern, bezogen auf die Gesamtauflage:
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pro Land plus 35 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar.
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pro Kontinent plus 100 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar.
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Weltrechte plus 150% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar.
Sonstiges:
Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar; sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG FfM Az 11U49/96(1/1), (OLG Celle Az 13U 81/96 +13U 139/96).
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Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Zuschlag.
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Abbildungsgrößen, die sich nicht nach DIN berechnen, beziehen sich auf den Satzspiegel.
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Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig.
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Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet, wie ausgewiesen.
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Abbildungen von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für die Bewerbung desselben Produktes über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zusätzlich berechnet, wenn die Wiedergabe des Produktes größer als 1:1 ist.
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